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Seit 1981 ist das Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau in Artikel 8 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung verankert. Der Grundsatz der Gleichstellung "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit."
Doch das ist nur in der Theorie so. Deshalb bringen wir dieses Thema in die Öffentlichkeit.
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Equal Pay Day

Am 11. März 2010 findet in der Schweiz zum zweiten Mal der Equal Pay Day statt. Organisiert wird der Tag zur Lohngleichheit von Business and Professional Women (BPW) Switzerland, dem schweiz- und weltweit bedeutendsten Verband berufstätiger Frauen in verantwortungsvollen Positionen. Im Gegensatz zu den Zahlen von 2006 hat sich der Lohnunterschied 2008 von 18,9 auf 19,3 Prozent erhöht. Gemäss der Lohnstrukturerhebung 2008 verdienen Frauen in der Schweiz 19,3 Prozent weniger als Männer. Das ist eine Verschlechterung der Situation von 0,4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2006. Die Lohndifferenz ist ungerecht und verstösst gegen das Gleichstellungsgebot und damit gegen die Bundesverfassung. Das Datum des Equal Pay Day markiert den Zeitraum, den eine Frau über den Jahreswechsel hinaus arbeiten muss, um den Jahresverdienst ihres männlichen Kollegen zu erreichen.

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